Clubhaus 


Bewirtung 

Im Clubhaus haben wir ein Sortiment an Getränken und Snacks.

Die bezogenen Getränke/Snacks werden vom Mitglied per TWINT bezahlt oder in eine Karte eingetragen, die in einem Karteikasten in der Küche aufgelegt ist.

Karten werden mit dem Namen des Mitglieds oder der Familie angeschrieben.

Tennisbälle können im Clubhaus bezogen und per TWINT bezahlt werden - oder auf der persönlichen Karte eingetragen.

Am Ende der Saison erhält das Mitglied oder die Familie eine Rechnung über die Bezüge.

Bei Fragen oder Anregungen wendet euch bitte an ein Vorstandsmitglied.

Bitte nicht vergessen, das Bezogene aufzuschreiben!

Danke!

Bezahlen mit Twint 

Der QR-Code für Getränke und Snacks

Um es für die Mitglieder zu vereinfachen und unsere Administration zu entlasten, können Getränke, Snacks und Tennisbälle per TWINT bezahlt werden.

Es ist nicht nötig, dass man jeden einzelnen Bezug sofort begleicht, man kann am Tagesende, Monatsende oder Saisonende ganz einfach die Konsumationen auf der Konsumationskarte zusammenzählen und per TWINT bezahlen, Eltern also auch die Bezüge ihrer Kinder.

Wer nicht mit TWINT bezahlen will oder bezahlen kann, bekommt von Jacqueline wie bis anhin eine Rechnung.

Mehr als 35 Schweizer Banken unterstützen TWINT. Wer noch kein TWINT hat, wird bei seiner Hausbank gerne beraten.

Rechnungen per QR-Code

Der TC Stallikon versemdet die Rechnungen nur noch mit dem QR-Code. Bei Fragen zum Handling bitte die Hausbank kontaktieren.

Der QR-Code
für Bälle

 

Clubhausordnung 

Alle Mitglieder helfen mit, die Anlage sauber zu halten.

Die Küche und der Grill können von allen benutzt werden. Bitte sauber zurücklassen.

Essensreste im Kühlschrank verschliessen und mit Namen und Datum beschriften.

Eigenen Abfall möglichst zu Hause entsorgen.

Letzte Gruppe oder letztes Mitglied, das die Anlage verlässt:

  • Stühle und gereinigte Tische zurückstellen
  • Lounge mit Hülle zudecken
  • Sonnenschirme verstauen im Geräte-Grillraum
  • Sandhaufen zudecken
  • Aschenbecher in Aschekübel leeren
  • PET-Flaschen in den PET-Kübel
  • Elektrische Geräte ausschalten (Kaffeemaschine, Geschirrspüler, Elektroheizer)
  • Alle Fenster schliessen
  • Im Haus alle Lichter löschen wo manuell
  • Clubhaustüren und Eingangstor abschliessen

Aufgaben von Reinigungsfrau Agostinha Correia (sie kommt zweimal wöchentlich)

  • Haus, WC, Duschen reinigen
  • WC-Papier, Papierhandtücher und Haushaltpapier auffüllen
  • Küchentücher und Lappen wechseln und waschen
  • Abfalleimer leeren und in schwarzem Container deponieren
  • Haifisch-Kübel vor dem Clubhaus leeren

Entsorgung

  • PET-Sack wird von den Getränkeverantwortlichen, Lisa Zambelli und Eliane Merz, gewechselt und im Getränkevorratsraum deponiert
  • Balldosen Weissblech, Altglas, Karton: Verantwortung bei Hüttenwartin

Tennisplätze

  • Der Platzwart ist für die Tennisplätze zuständig

 

Ist etwas nicht in Ordnung, bitte primär Meldung an

Jonas Koch, Jonas1992koch@gmail.com oder ersatzweise an ein anderes Mitglied des Vorstandes

20. April 2021, der Vorstand

Vermietung 

Benutzungsrecht

Das Clubhaus steht in erster Linie dem Tennisclub Stallikon für seine eigenen Anlässe zur Verfügung.

Das Clubhaus kann jeweils vom 1. Oktober bis zu Ende Februar von Clubmitgliedern und clubfremden Personen für private Anlässe gemietet werden, sofern der Clubbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Über die Vermietung entscheidet der Vorstand.
Die Kontaktadresse lautet: Jonas Koch - Mail: Jonas1992koch(at)gmail.com

Lage des Clubhauses

Miete und Bezahlung

Das Mietverhältnis dauert ab dem angegebenen Zeitpunkt bis 12.00 Uhr des folgenden Tages. Die Gebühr beträgt für Mitglieder des TC Stallikon Fr. 100.-  (wird in Rechnung gestellt). Für Nichtmitglieder Fr. 250.- (die Rechnung ist vor Mietantritt zu bezahlen). Der Mieter ist Kostenträger für sämtliche Beschädigungen.
 

Hausordnung

  • Die Benutzer haben das Gebäude, Mobiliar und die Umgebung mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln.
  • Allfällige Beschädigungen sind unaufgefordert dem Hüttenwart bei der Abgabe des Clubhauses mitzuteilen.
  • Die sich im Aufenthaltsraum befindlichen Tische und Bänke dürfen nicht im Freien aufgestellt werden. Beim Gebrauch von offenem Feuer (Kerzen, Fackeln etc.) ist Vorsicht geboten.
  • Für allfällige Schäden haftet der Mieter.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in der Umgebung des Clubhauses ist verboten.
  • Der Lärmpegel ist auf ein Minimum zu reduzieren. Musik darf nur im Hausinnern abgespielt werden. Das Parkieren von Fahrzeugen ist nur auf dem Clubhaus-Parkplatz gestattet und nicht auf den Wiesen und Wanderwegen.

 

Reinigung und Übergabe

Nach Beendigung des Anlasses sind die benutzten Räumlichkeiten und die WC-Anlagen gründlich zu reinigen. Gebrauchtes Geschirr ist sauber abzuwaschen und abzutrocknen.

Die Umgebung des Clubhauses ist aufzuräumen und in geordnetem Zustand zu hinterlassen. Für Abfälle sind die eigenen Kehrichtsäcke zu verwenden und müssen durch den Mieter entsorgt werden.

Wird das Clubhaus in ungereinigtem Zustand abgegeben, wird für die Schlussreinigung der effektive Zeitaufwand zu ortsüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt.

Das Abholen und Zurückbringen des Schlüssels ist vorgängig telefonisch mit der Hüttenwartin abzusprechen, die auch zuständig ist für die Abnahme der Anlage.

Unter Vorbehalt der gesetzlichen Haftpflicht lehnt der TC-Stallikon jegliche Haftung ab. 

Stallikon Ende März 2022, der Vorstand