Spielreglement & Statuten 


  1. Öffnungszeiten der Tennisanlage
    Die Tennisplätze können werktags von 6 – 22 Uhr, am Sonntag ab 8 – 22 Uhr benützt werden

  2. Platzreservation
    Die Platzreservation erfolgt mit Hilfe eines elektronischen Reservationssystems (GotCourts), das allen spielberechtigten Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Plätze können maximal 7 Tage im Voraus reserviert werden. Innerhalb dieser 7 Tage ist die Anzahl der Reservationen auf 7 begrenzt. Jedes spielberechtigte Mitglied erhält dafür ein Kontingent, das nach Ablauf der reservierten Spielzeit jeweils wieder erhöht wird. Es können nur ganze Stunden à 60 Minuten reserviert werden. Bis vor Spielbeginn kann die Reservation annulliert werden. Wird eine Reservation nicht wahrgenommen, verfällt sie nach 10 Minuten und der Platz kann durch andere anwesende Spieler genutzt werden. Werden reservierte Plätze nicht bespielt, so sind diese so rasch wie möglich wieder für alle Mitglieder frei zu geben. Dies gilt insbesondere auch für reservierte Plätze die für das TennisTraining nicht mehr benötigt werden. Die Regeln für den Einsatz des Reservationssystems werden vom Vorstand festgelegt und in einem allen Mitgliedern zugänglichen Merkblatt festgehalten.

  3. Platz 4 – Platzreservation mit Beleuchtung
    Aus Umweltschutzgründen (Fauna) sind, gemäss Bewilligung des kantonalen Bauamtes (Amt für Natur und Landschaft), primär abends die Plätze 1-3 zu benützen. Die Beleuchtung auf Platz 4 soll nur benützt werden, wenn die anderen Plätze besetzt sind.

  4. Spielberechtigung
    Die Spielberechtigung ist gemäss Mitgliederkategorie wie folgt geregelt: Aktive: Während der gesamten Öffnungszeit der Tennisanlage. Junioren: Sind bezüglich der Spielberechtigung den Aktivmitgliedern gleichgestellt, ausgenommen das Spielen mit Gästen (Junioren/Juniorinnen bis 12 Jahren) Passive: Sind nicht spielberechtigt.

  5. Feste Platzbelegung
    Fest reservierte Platzbelegungen werden vom Vorstand jährlich festgelegt und im Reservationssystem eingetragen. Der Vorstand kann bei Bedarf während des Jahres Anpassungen vornehmen.

  6. Sperrungen der Plätze
    Sind die Plätze nicht bespielbar, kann der Platzwart die Sperrung der Plätze mittels Tafel vor Ort und Reservationssystem bekanntgeben. Die höchste Entscheidungsinstanz ist der Platz wart und Ressortverantwortliche für Infrastruktur und Technik.

  7. Spielen mit Gästen
    Die Spielberechtigung mit Gästen ist wie folgt geregelt (ohne Junioren/Juniorinnen, bis 12 Jahren):
    • Ein spielberechtigtes Mitglied darf pro Sommersaison (April – Oktober) und Wintersaison (November – März) je max. 10x Gäste einladen. Montag – Freitag höchstens bis 17:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen. Werktags am Abend ist es nicht erlaubt mit Gästen zu spielen.
    • Ausnahme: Während den Schul-Sommerferien in Stallikon darf auch am Abend mit Gästen gespielt werden.
    • Die ersten 6 Reservierungen mit Gästen werden zu je CHF 10.-, alle Weiteren zu je CHF 30.- pro Platz und Stunde abgerechnet. Max. 10x pro Saison und Mitglied.
    • Bei der Platzbuchung im Reservationssystem sind die Gäste mit Vor- und Nachnamen einzutragen.
    • Die Stunden werden dem Mitglied nach Abschluss der Saison in Rechnung gestellt.

  8. Tennislehrer
    • Der Vorstand bestimmt die Zuteilung der Tennisplätze an die Tennislehrer (in der Regel am Anfang der Spielsaison). Dafür reichen die Tennislehrer dem Spielleiter vor der Saisoneröffnung ihre geplanten Lektionen in einem Wochenplan ein.
    • Mitglieder haben für Tennislektionen beim Tennislehrer Vorrang. Ab 17.00 Uhr dürfen nur Clubmitglieder unterrichtet werden.
    • Nicht-Mitglieder haben für jede Lektion (à 60 Minuten) eine Platzgebühr von CHF 15.- zu bezahlen.
    • Während Interclub-, Clubmeisterschaften oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen die Tennislehrer die Plätze für Lektionen nicht benützen.

  9. Tenue
    Die Plätze sind im Tennisdress bzw. Trainingsanzug und mit Tennisschuhen zu benutzen.

  10. Zulassung von Kindern der Mitglieder
    Nicht spielberechtigte Kinder sind auf den Tennisplätzen nicht zugelassen, mit einer Ausnahme: ein Kind pro Platz, um Bälle aufzulesen.

  11. Hunde
    Hunde sind in der Tennisanlage an der Leine zu führen und so zu beaufsichtigen, dass sie den Tennisbetrieb in keiner Weise stören. Allfälliger Kot muss vom Hundebesitzer unaufgefordert beseitigt werden.

  12. Pflege der Plätze
    Nach jedem Spiel sind die Plätze von den Spielern mit dem Schleppnetz bzw. Besen abzuziehen und danach zu bewässern. Mitgebrachte Güter und Abfall sind zu entsorgen. Es wird auf das Merkblatt Platzpflege verwiesen.

  13. Spielunfähigkeit innerhalb der Saison
    Wird ein Aktivmitglied während der Sommersaison spielunfähig durch Krankheit oder Unfall kann es sich dispensieren lassen. Der Unterbruch der Mitgliedschaft muss unmittelbar nach Bekanntwerden der Krankheit oder des Unfalles schriftlich mit Begründung beim Vorstand beantragt werden. Eine rückwirkende Dispensation ist somit ausgeschlossen. Bei Spielunfähigkeit von mindestens 3 Monaten wird dem Aktivmitglied die Hälfte des Jahresbeitrages zurückerstattet. Der Vorstand kann vom Dispensierten ein ärztliches Zeugnis verlangen. Andere Gründe oder eine kürzere Dauer der Spielunfähigkeit sind nicht rückforderungsberechtigt.

  14. Interclub
    Für Interclub-Einsätze kann der Vorstand zeitlich begrenzte Aktivmitgliedschaften bewilligen. Die Spielberechtigung gilt für die IC-Saison Mai/Juni und beträgt Fr. 100.-- Ausnahmen von dieser Regel können vom Vorstand genehmigt werden.

  15. Allgemeines
    Das jeweils gültige Tarifblatt (Mitgliederbeiträge) sind Bestandteil dieses Reglements.

 

TC Stallikon April 2022
Der Vorstand

statuten

Die aktuellen Statuten des Tennisclubs Stallikon sind hier abrufbar.